Ambulant betreutes Wohnen
Kostenträger ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe auf der Grundlage der § 53 (Eingliederungshilfe) und § 67 (Hilfen in besonderen Schwierigkeiten) des SGB XII. Sollte das eigene Einkommen eine bestimmte Grenze überschreiten, so wird eine Kostenbeteiligung notwendig. Mit diesem Angebot soll eine stationäre Unterbringung möglichst verhindert werden.
Die Höhe der wöchentlichen Betreuungsstunden wird vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe im Antragsverfahren festgelegt.Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern und den zu Betreuenden wird ein gemeinsamer individueller Hilfeplan erstellt.