Wie Sie Entlastung erhalten
Für pflegende und versorgende Angehörige bedeutet das häufig ein Verzicht auf freie Zeit und eine Mehrfachbelastung, besonders wenn es um die Versorgung eines dementiell veränderten Menschen geht.
Mit in Kraft treten des ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) zum 01.01.2015 wurden die Leistungen für Pflegebedürftige erheblich verbessert und die Unterstützung für die Pflege in der Familie ausgeweitet und flexibler gestaltet.. Mit diesem Gesetz haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Die verschiedenen Angebote sollen unter anderem Isolation und Vereinsamung bei Pflegebedürftigen vorbeugen und Angehörige sowie andere Bezugspersonen entlasten. Neben der Grund- und Behandlungspflege bietet die Caritas ein umfassendes Angebot von Entlastungsleistungen für
- Pflegebedürftige, die durch ihre Einschränkungen nicht oder nur bedingt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können
- Pflegende und versorgende Angehörige und Bezugspersonen
- Personen mit einer einschränkten Alltagskompetenz (Demenzerkrankte)
Die Leistungen der Entlastungsangebote können ganz unterschiedlich sein und werden individuell im Erstgespräch mit der Pflegedienstleitung der Sozialstationen vereinbart. Das Erstgespräch findet in der Regel in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen statt. Die Pflegedienstleitung informiert über die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten und spricht konkrete Angebotsinhalte und Zeiten ab.
Die Betreuungszeit richtet sich nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der zu betreuenden Personen. In der Regel wird eine Betreuungszeit von Montag bis Freitag angeboten. Im Rahmen individueller Vereinbarungen besteht auch die Möglichkeit zu anderen Betreuungszeiten in den Abendstunden oder am Wochenende.