Doch konnte ursprünglich für diese Hilfestellungen keine Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag (€ 125.-/Monat) mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) jedoch eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn sie von anerkannten "Nachbarschaftshelfer*innen" oder auch "Einzelkräften" erbracht werden.
Voraussetzungen für Anerkennung und Abrechnung der Leistungen:
- Ab 01.01.2024 ist die Absolvierung eines Kurses gem. §45 SGB XI oder
eine Bestätigung der Kenntnis über das Informationspaket zur Nachbarschaftshilfe gem. AnFöVO § 11, Absatz 4 vorgeschrieben. - Inanspruchnahme eines Beratungsgespräches mit dem Regionalbüro
Alter, Pflege und Demenz (gilt nur für Einzelkräfte). - mindestens Pflegegrad 1
- es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis 1. und 2. Grades mit der
pflegebedürftigen Person - die Personen leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft
An wen richtet sich der Kurs?
- Personen, die auf der Basis von Nachbarschaftshilfe tätig werden
möchten oder bereits tätig sind.
(Einzelkräfte, die ihre Leistungen im Rahmen eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses mit einer pflegebedürftigen Person erbringen, werden gebeten, die Teilnahmemöglichkeit mit dem Regionalbüro Münsterland abzustimmen).
Programm
Freitag, 22.11.2024, 09.30 Uhr - 15.45 Uhr (7 UE)
Einführung und Umgang mit Beeinträchtigungen (9.30 bis 12.00 Uhr)
- Körperliche und seelische Erkrankungen
- Beeinträchtigungen, Symptome und Auswirkungen
Referentin: Barbara Rüberg-Rechziger, Berufspädagogin Pflege und Therapie, Krankenschwester
Einfache praktische und alltags-organisatorische Unterstützungsmaßnahmen (12.30 bis 14.00 Uhr)
- Erhalt bzw. Förderung einer möglichst selbstständigen Lebensführung
- Möglichkeiten und Grenzen von Unterstützungsmaßnahmen
- Grundlagen der Hygiene
Referentin: Barbara Rüberg-Rechziger, Berufspädagogin Pflege und Therapie, Krankenschwester
Grundlagen der Kommunikation (14.15 bis 15.45 Uhr)
- Kommunikation mit Klienten, Angehörigen und anderen im Haushalt tätigen Diensten bzw. Helfer*innen
- Kommunikation mit Menschen mit Demenz
Referentin: Jenny Gottenströter Gesundheits- und Krankenpflegerin, Pflegemanagerin
Samstag, 23.11.2024, 09.30 - 13.45 Uhr (5 UE)
Notfallmaßnahmen (9.30 bis 11.00 Uhr)
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Umgang mit Notfallsituationen
Referentin: Angelika Reimers Fachkraft für Gerontopsychiatrie, Krankenschwester
Rechtliche Informationen und Abschluss (11.15 bis 13.45 Uhr)
- Gesetzliche Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
Referentin: Karin Buddendick, Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland
Veranstalter
Ansprechperson
Friedrich-Ebert-Straße 25
59075 Hamm