Information für Besucher*innen, Gäste und Kooperationspartner*innen
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner kann täglich unbeschränkt Besuch empfangen, diese sind hinsichtlich der Zahl und der Dauer nicht begrenzt.
Besuche werden für die Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 - 18:00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen
im St. Bonifatius in der Zeit von 10:00 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr
im St. Josef in der Zeit von 14:00 - 17:00 Uhr und
im St. Vinzenz in der Zeit von 10:00 - 16:00 Uhr
durch ein entsprechendes Einlassmanagement ermöglicht, dass aufgrund der Pandemie weiterhin vorgeschrieben ist.
Das Einlassmanagement umfasst die je aktuellen Prüfungen der Einlassvoraussetzungen (aktuell: Symptomfreiheit und Vorlage eines negativen Testergebnisses). Alle Besuche werden weiterhin dokumentiert und die Daten für vier Wochen für eine gegebenenfalls notwendige Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter aufbewahrt.
Gemäß aktueller Verordnungslage gibt es zur folgenden Grundregel derzeit mit Ausnahme ärztlich bescheinigter Sonderfälle sowie in palliativen Pflegesituationen, die mit der Leitung des Hauses abgesprochen werden müssen, keine weiteren Besuchserleichterungen.
Grundregel:
Besucher*innen legen bei Eintritt in die Einrichtung ein negatives POC-Testergebnis vor, das nicht älter als 24 Std. ist.
Verhaltensregeln:
Die Maskenpflicht in den Fluren und Gemeinschaftsräumen besteht weiterhin, Besucher und Bewohner sind gebeten, eine FFP 2 Maske zu tragen (erhältlich kostenfrei an der Pforte).
Alle weiteren Hygieneregeln bleiben wie bisher.
Der Abstand zu Ungeimpften und bei fehlender Maske beträgt mindesten 1,5 Meter.
Das Screening am Einlass bleibt.
Bei mittelgradigen Symptomen und/oder erhöhter Temperatur, positiven Testergebnissen oder Verweigerung der Testteilnahme erfolgt kein Einlass. Positive Testergebnisse müssen mit Namen und Kontaktdaten dem für den Wohnort zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.
- Bleiben sie gesund und schützen sich und Ihre Mitmenschen!
Zum Schutz unserer Bewohner*innen haben wir auch die Testregelungen in unserem Testkonzept gem. den Vorgaben des Landes NRW neu gefasst. Zu Ihrer Information finden Sie hier eine Kurzfassung:
Testkonzeption-Kurzfassung
Bewohnertestungen:
- Liegt ein Kontakt bzw. ein Verdacht des Kontaktes zu einer infizierten Person vor, erfolgen Testungen an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
- Bei Neu-/Wiederaufnahme nicht vollimmunisierter Bewohner*innen ist ein neg. PCR-Test (nicht älter als 48 Std.) notwendig, nach Aufnahme eines/r jeden Bewohners/jeder Bewohnerin erfolgt anschließend an den 5 nachfolgenden Tagen täglich ein PoC-Test.
- Personaltestung nicht geimpfter oder genesener Mitarbeitender: täglich vor Dienstbeginn
- Personaltestung geimpfter oder genesener Mitarbeitender (im entsprechenden Zeitraum einer angenommenen Vollimmunisierung): jeden 3. Tag
- Besuchertestungen erfolgen werktäglich nach Plan. Aufgrund des höheren Testbedarfes haben wir die Testangebote in unseren Einrichtungen ausgeweitet.
- Nicht geimpfte oder genesene Bewohner*innen werden wöchentlich 3 x getestet. Die Testpflicht entfällt bei Vorliegen einer sog. Vollimmunisierung bzw. bei Genesenen innerhalb eines etwa dreimonatigen Zeitraums. Hier wird eine wöchentliche Testung angeboten.
Veranstalter
Ansprechperson

59067 Hamm

59077 Hamm

59067 Hamm